FORTBESTEHENSPROGNOSE
„Wir unterstützen Sie objektiv!“
Jeder Unternehmer ist grundsätzlich verpflichtet, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses eine Beurteilung des Fortbestehens des Unternehmens („going concern-Prämisse“) vorzunehmen. Erscheint das Fortbestehen zweifelhaft, so ist spätestens in folgenden Fällen die Erstellung einer detaillierten Fortbestehensprognose geboten:
- Negatives Eigenkapital im (Entwurf des letzten) Jahresabschluss
- Verlust des halben Nennkapitals, bei anhaltend negativen Ergebnissen
- Handfeste Krisensymptome, die eine weitere Verschlechterung der Unternehmenssituation erwarten lassen müssen und bei anhaltend negativen Ergebnisse zu einem Aufzehren des Eigenkapitals im nächsten Jahr führen könnten.
Die Fortbestehensprognose hat im Ergebnis eine begründete Aussage darüber zu treffen, ob das Unternehmen in Zukunft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Dementsprechend hat eine positive Fortbestehensprognose auch die Beseitigung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung (mit allen daran geknüpften rechtlichen Konsequenzen) zur Folge.VOLCON unterstützt Sie bei der Erstellung von Fortbestehensprognosen nach anerkanntem Standard (Leitfaden Fortbestehensprognose der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Wirtschaftskammer Österreich und der KMU Forschung Austria). Sie profitieren vom Einsatz zertifizierter Sanierungsberater (Certified Turnaround Experts) und erhalten eine professionelle und objektive Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführer und Kapitalgeber